Baulandkataster nach § 200 Abs. 3 BauGB
Die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön bekennt sich klar zu dem städtebaulichen Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Innenentwicklung und intelligentes Flächenmanagement eröffnen die Chance, „innen“ Neues zu gestalten und Siedlungen qualitativ aufzuwerten, ohne „außen“ Flächen für Landwirtschaft, Natur und Erholung zu verlieren. Daher beteiligt sich die Stadt auch an dem Projekt „Flächenmanagement“ der Kreuzbergallianz.
Die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön verfügt über fast 80 Baulücken, die über das Stadtgebiet und die Stadtteile verteilt sind. Die Baulücken bilden insgesamt ein erhebliches Baulandpotenzial, das zum großen Teil im bereits beplanten Bereich liegt und von Seiten der Stadt keine weiteren planerischen Aufwendungen erfordert. Durch Nutzung der Baulücken werden Kosten für die Schaffung der technischen Infrastruktur und deren Folgekosten z.B. für Straßenreinigung, Winterdienst und Straßenbeleuchtung eingespart. Die vorhandene technische Erschließung (Straße, Wasser, Strom, Gas etc.) in den bereits erschlossenen Gebieten wird effizienter genutzt.
Die Aufnahme von Flächen in das Baulandkataster erfolgt ohne Gewähr. Es signalisiert nicht die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer!
Eine Haftung dafür, dass die im Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.
Sofern Sie Eigentümer eines betroffenen Grundstücks sind, können Sie der Aufnahme Ihres Grundstücks in das Baulandkataster jederzeit widersprechen. Ihr Grundstück wird dann bei der nächsten Neuauflage nicht mehr aufgeführt. Ihren Widerspruch können Sie richten an:
Fachbereich 2.1 Bürgerbüro und Baurecht
Ansprechpartner:
Dirk Franzke, Zimmer: 17
Telefon: 09772 / 9101-11