Die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön weist darauf hin, dass für die
Berücksichtigung der Großvieheinheiten bei der Verbrauchsgebührenabrechnung 2025 der Bescheid über die Tierseuchenbeiträge 2025 der Bayerischen Tierseuchenkasse vorzulegen ist.
Die entsprechenden Nachweise sind bis spätestens
30. Dezember 2025
im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 21 bei Frau Wehner vorzulegen oder per Mail an paula.wehner(at)bischofsheim-rhoen.de zu senden.
Nachträglich eingereichte Nachweise können bei der Erstellung der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.